Unsere Schulbegleitung mit dem gewissen PLUS

„Wie Sie die Zukunft Ihres Kindes fördern: Schulbegleitung erklärt“

Die Schulbegleitung ist ein Schlüsselkonzept, um Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine gleichberechtigte Teilnahme am Bildungssystem zu ermöglichen. Ziel ist es, Barrieren zu überwinden und Kindern die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um sich in der schulischen Umgebung wohlzufühlen und zu lernen.

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung bezeichnet die individuelle Unterstützung eines Kindes im schulischen oder vorschulischen Umfeld. Sie hilft, Hürden wie Lernschwierigkeiten, soziale Herausforderungen oder körperliche Einschränkungen zu überwinden. Der Schulbegleiter handelt dabei nicht als Lehrer, sondern als Assistenzperson, die das Kind individuell fördert und stärkt.

Rechtliche Grundlagen und Ziele

Die UN-Behindertenrechtskonvention und das deutsche Grundgesetz garantieren das Recht auf Bildung für alle. Sozialgesetzbücher wie das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und das SGB XII (Eingliederungshilfe) bilden die Grundlage für die Finanzierung und Organisation von Schulbegleitung.

Die Abgrenzung zu anderen Unterstützungsformen.

Anders als Therapien (z. B. Ergotherapie oder Logopädie) konzentriert sich die Schulbegleitung direkt auf den Alltag des Kindes in der Bildungseinrichtung. Sie ergänzt die Arbeit von Lehrkräften, ohne deren Aufgaben zu übernehmen.

Inklusion benötigt spezialisierte Fachlichkeit und Fachpersonen – Heilpädagogen.

Unser großes PLUS

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Wir informieren Sie als Eltern, wenn es nötig ist täglich, über ein Mitteilungsheft oder sonstigen Medien.
  • Wir koordinieren und führen Gespräche mit Nachmittagsbetreuung, Ärzte, Psychologen, Treffen mit Jugendämter, Kommunen, etc.
  • Wir entwickeln ein ganzheitliches Konzept, für ein selbstständigen Schulbesuch, damit Schulbegleitung überflüssig wird.
  • Wir führen Förderungen im Bereich Lern- und Leistungsschwierigkeiten etc. in unserer heilpädagogischen Praxis durch.
  • Wir erkennen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und definieren Ziele.
  • Wir begleiten wenn nötig, bei der Hausaufgabebetreuung und übernehmen die Zielsetzung über den Besuch der Einrichtungen / Schule darüber hinaus.
  • Wir suchen einen geeignete Freizeitausgleich entsprechend den Bedürfnissen des Kindes. WORK-BALANCE.
  • Ferienbetreuung: Wir bieten auch in den Ferien, pädagogische Individuelle Betreuung an.

Unser Anspruch: Spezialisierte Fachlichkeit

Qualifizierte Schulbegleitung / persönliche Assistenz.
Je nach den konkreten Anforderungen an die persönliche Assistenz muss sich natürlich auch die Qualifikation richten, was leider in der Praxis oft nicht der Fall ist. Qualifizierte Individualbegleitung / Schulbegleitungen können nur Personen mit Berufserfahrung und mindestens einer pädagogischen Ausbildung (z.B. wie Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger u.a.) sein.

Ihr Ziel ist unser Ziel

„Einfache“ Kräfte sind für die Kostenträger am kostengünstigsten. Wir geben uns nicht damit zufrieden, wenn wir davon überzeugt sind, dass für die Individualbegleitung/ Schulbegleitung Ihres Kindes eine besondere Qualifikation wichtig ist.

Wir übernehmen für Sie!

Die Suche nach einer qualifizierten Begleitung bedeutet für Eltern mehr Arbeit und oft auch Durchsetzungsvermögen (Suchen der Kraft, Buchhaltung, Sicherstellung der Vertretung im Krankheitsfall, etc.).

Sie haben Anspruch? Für Wen?

Der Anspruch auf Begleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der sog. „Eingliederungshilfe“:
Nach § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung und nach § 53 SGB XII: „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“. Zuständig hierfür ist der Bezirk.
Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen oder einer sog. „geistigen“ Behinderung.
Nach § 35 a SGB VIII für Kinder, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. Zuständig ist das JUGENDAMT.

Es werden insbesondere die Kinder mit einer Austismus-Spektrum-Störung unterstützt, auch wenn sie, wie viele Kinder und Jugendliche mit Asperger-Autismus, die allgemeinen Schulen zielgleich, d.h. ohne sonderpädagogische Unterstützung, besuchen. Auch Kinder mit einer schweren ADHS-Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen, z.B. einem selektivem Mutismus, Angststörung, psychische Störungen, können entsprechend § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe beantragen.

Der Antrag. Wir beraten Sie gerne.

Die Antragstellung ist je nach Kostenträger unterschiedlich und zieht ein Prozedere nach sich.
Wir helfen Ihnen und beraten Sie sehr gerne.

Was machen wir?

Aufgaben von Schulbegleitungen

  • Begleitungs- und Orientierungshilfen z.B. auf dem Schulweg, im Schulgelände, Schulhaus und im Klassenzimmer, Gruppenraum
  • Unterstützung und Beaufsichtigung im Unterricht
  • Hilfe bei praktischen Verrichtungen, z.B. Umkleiden beim Sport / Turnen und bei Toilettengängen, Einnahme von Mahlzeiten
  • Hilfe bei pflegerischer und medizinischer Versorgung
  • Unterstützung bei der Verwendung von Arbeits-, Spielmaterialien
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Hilfsmitteln, Begleitung bei Klassenreisen, Ausflügen und Unterrichtsgängen
  • Begleitung in Krisensituationen, z.B, bei Auszeiten.
  • Unstrittig sind aus unserer Sicht auch Unterstützung bei der persönlichen Hygiene (Naseputzen, Händewaschen u.ä.)
  • spezifische Anforderungen, die sich aus bestimmten körperlichen Behinderungen ergeben, z.B. die Sitz- und Fußkontrolle im Rollstuhl, Lagerungen, PEC Versorgung, Inkontinenzversorgung, etc.

Pädagogische Tätigkeiten

  • Förderung der Kommunikation und Interaktion mit anderen
  • Abläufe im Alltag, überschaubar , anschaulich und einschätzbar machen
  • eine Arbeitshaltung aufbauen
  • Arbeitsanweisungen kleinschrittig aufbereiten und mehrmals zu wiederholen
  • Strukturierungshilfen und visuelle Unterstützung geben
  • Konzentration und Ausdauer fokussieren
  • stereotype Handlungssequenzen unterbrechen
  • Integration in die Gruppe-, Klassen- bzw. Gemeinschaft auch in der Pause

Ausblick

Am Ende der Entwicklung sollte eine inklusive Schule stehen, in der neben den Lehrkräften verschiedene Professionen (z. B. Assistenzpersonal, Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen) zusammen in einem multiprofessionellen Team arbeiten.

Mehrfachauswahl möglich
Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.