
Informationen zu Kosten,- und ggf. Kostenübernahme durch Dritte
Finanzielle Unterstützung kann besonders bei Therapieleistungen sehr hilfreich sein. Daher möchten wir Sie hier auch über die wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung informieren.
Zuständigkeiten im Bereich Sozialhilfe
Öffentliche Träger der Sozialhilfe (Bezirk) sind nach folgenden gesetzlichen Vorgaben zuständig für eine Kostenübernahme:
- Sozialgesetzbuch SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§53 ff., 75 ff.)
- Verordnung nach §60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordnung)
Öffentliche Jugendhilfe
Auch die öffentlich Jugendhilfe kann eine wertvolle Unterstützerin sein, insbesondere auf Basis von
- Sozialgesetzbuch VII §35a (Eingliederungshilfe)
- Hilfe zur Erziehung nach §§27 ff. SGB VIII
Weitere Anlaufstellen
Oft können auch Vereine oder Sponsoren bei der Übernahme der Kosten unterstützen.
Postanschrift
Nicole Schneider
Praxis für Heilpädagogik,
Coaching & Entwicklung
Freyung 626 a
84028 Landshut
Praxis für Heilpädagogik,
Coaching & Entwicklung
Freyung 626 a
84028 Landshut
HAPPI Inklusion und Heilpädagogik GmbH
Benzstr. 3
84144 Geisenhausen
Unser Stellenmarkt
Zertifizierung

Wir sind eine nach §11 Tierschutzgesetz
geprüfte Einrichtung
geprüfte Einrichtung