Informationen zu Kosten,- und ggf. Kostenübernahme durch Dritte
Finanzielle Unterstützung kann besonders bei Therapieleistungen sehr hilfreich sein. Daher möchten wir Sie hier auch über die wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung informieren.
Zuständigkeiten im Bereich Sozialhilfe
Öffentliche Träger der Sozialhilfe (Bezirk) sind nach folgenden gesetzlichen Vorgaben zuständig für eine Kostenübernahme:
- Sozialgesetzbuch SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§53 ff., 75 ff.)
- Verordnung nach §60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordnung)
- persönliches Budget §29 Absatz 2 SGB IX
Öffentliche Jugendhilfe
Auch die öffentlich Jugendhilfe kann eine wertvolle Unterstützerin sein, insbesondere auf Basis von
- Sozialgesetzbuch VII §35a (Eingliederungshilfe)
- Hilfe zur Erziehung nach §§27 ff. SGB VIII
Weitere Anlaufstellen
Oft können auch Vereine oder Sponsoren bei der Übernahme der Kosten unterstützen.
Kontaktdaten
HAPPI Inklusion & Heilpädagogik GmbH
Telefon: 0160 5135135
Praxis: 0871 96568484
mail:
HPT Geisenhausen
Telefon: 08743 9692131
mail:
Web:
www.heilpaedagogik-schneider.de
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