
Jede Menge Fragen? Hier haben wir die häufigsten Fragen an uns zusammengefasst.
Was kostet eine Heilpädagogische Förderung?
Für die Finanzierung von heilpädagogischen Maßnahmen gelten in Deutschland gesetzliche Grundlagen, die im Grundgesetz und verschiedenen anderen Gesetzen verankert sind.
Diese wird meist über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch SGB XII, §§ 54, 55 von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).
Dazu bedarf es eines ärztlichen Attests vom Allgemein-, Kinder- oder Facharzt sowie eines Antrags beim Bezirk bzw. Jugendamt auf Übernahme der Kosten für isolierte heilpädagogische Maßnahmen.
Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich und beraten Sie gerne.
Nach schriftlicher Bewilligung durch das zuständige Amt kann die heilpädagogische Behandlung beginnen.
Eine heilpädagogische Behandlung kann auch privat bezahlt werden, wobei Sie natürlich vorher genau über Umfang und Höhe der entstehenden Kosten informiert werden.
Bei der Reittherapie übernehmen die Ämter nur den Anteil der Heilpädagogik, nicht die pferdebedingten Mehrkosten. Sie zahlen lediglich eine geringe Zuzahlung für den Einsatz des Therapiepferdes und ggf. Pferdeführers.
Manchmal ist eine Finanzierung über diverse Stiftungen oder Vereine möglich. Fragen Sie uns!
Was kostet eine Integrationsassistenz?
Die Schulbegleitung oder Assistenz in der KITA werden nach Beantragung und Bewilligung vom Kostenträger übernommen (Bezirk oder Jugendamt) Hier entstehen keine Kosten für Sie. Wir helfen ihnen beim Antrag!
Wie lange dauert eine heilpädagogische Förderung?
In der Regel begleiten wir Sie und ihr Kind 1 Jahr.
Wo kann ich mich genauer informieren?
Das Telefon in der Praxis ist meist Montags und Donnerstags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr besetzt. Sie können außerhalb dieser Zeiten auch gerne auf den Anrufbeantworter sprechen oder uns eine E-Mail schicken.
Kann die Maßnahme auch in der KITA stattfinden?
Habe ich Wunsch- und Wahlrecht über Praxis und Dienstleister?
Wer wird über die Förderung informiert?
Hat ein Antrag bei den Behörden weitreichende Folgen?
Was passiert mit meinen Daten?
Kontaktdaten
HAPPI Inklusion & Heilpädagogik GmbH
Telefon: 0160 5135135
Praxis: 0871 96568484
mail:
HPT Geisenhausen
Telefon: 08743 9692131
mail:
Web:
www.heilpaedagogik-schneider.de
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