Preise

Informationen zu Kosten,- und ggf. Kostenübernahme durch Dritte

Finanzielle Unterstützung kann besonders bei Therapieleistungen sehr hilfreich sein. Daher möchten wir Sie hier auch über die wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung informieren.

Zuständigkeiten im Bereich Sozialhilfe

Öffentliche Träger der Sozialhilfe (Bezirk) sind nach folgenden gesetzlichen Vorgaben zuständig für eine Kostenübernahme:

  • Sozialgesetzbuch SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§53 ff., 75 ff.)
  • Verordnung nach §60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordnung)
  • persönliches Budget §29 Absatz 2 SGB IX

Öffentliche Jugendhilfe

Auch die öffentlich Jugendhilfe kann eine wertvolle Unterstützerin sein, insbesondere auf Basis von

  • Sozialgesetzbuch VII §35a (Eingliederungshilfe)
  • Hilfe zur Erziehung nach §§27 ff. SGB VIII

Weitere Anlaufstellen

Oft können auch Vereine oder Sponsoren bei der Übernahme der Kosten unterstützen.