
Jede Menge Fragen? Hier haben wir die häufigsten Fragen an uns zusammengefasst.
FAQ – Eltern
Ist eine Begleitung nur für Kinder mit „offizieller“ Behinderung?
Nein. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf (z. B. emotional, sozial, Lernschwierigkeiten) können eine Begleitung erhalten, wenn erwartet wird, dass sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen.
Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Sie hilft beim Bewältigen von Barrieren im Schulalltag, fördert Teilhabe am Unterricht, unterstützt soziales Verhalten, Lernprozesse und ggf. alltägliche Aufgaben – je nach Bedarf des Kindes
Wie finde ich einen guten Begleiter für mein Kind?
Als Träger übernehmen wir gemeinsam mit Eltern und Einrichtung/ Schule die Auswahl, Vermittlung und fachliche Begleitung der Schulbegleitung.
Unser Vorgehen:
- Erfahrene Fachkräfte mit pädagogischem Hintergrund
- Persönliches Kennenlernen vor Beginn, damit die Begleitung zu Ihrem Kind passt
- Kontinuierliche Betreuung auch nach Start der Maßnahme
Sie sind nicht allein – wir bleiben Ihr Ansprechpartner.
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung/ Individualbegleitung?
Kinder mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen bzw. besonderem Unterstützungsbedarf können Anspruch auf Begleitung haben, wenn zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.
Welche Kosten fallen für mich an?
In der Regel keine.
Die Kostenübernahme erfolgt meist über das Jugendamt / Sozialamt
- Eingliederungshilfe (SGB XII §§ 54, 55)
- oder § 35a SGB VIII über das Jugendamt
- persönliches Budget
Wie beantrage ich eine Begleitung für mein Kind?
Der Antrag wird bei dem zuständigen Jugend- oder Sozialamt gestellt. Hierzu werden in der Regel ärztliche oder psychologische Gutachten oder Stellungnahmen benötigt.
- ärztliches Attest/Gutachten
- Antrag beim zuständigen Amt
👉 Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Private Leistungen sind möglich und werden vorab transparent besprochen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder sich rechtlich beraten zu lassen, ggf. mit Unterstützung durch Beratungsstellen
Was kostet eine Integrationsassistenz?
- Kita- und Schulbegleitung:
Nach Bewilligung übernimmt der Kostenträger (Jugendamt/ Sozialamt) die Kosten vollständig.
Für Sie entstehen in der Regel keine Eigenkosten.
Wie lange dauert die Bewilligung einer Begleitung?
Je nach Amt variiert die Bearbeitung unterschiedlich.
Mit unserer Unterstützung kann der Prozess oft beschleunigt werden durch:
- vollständige Anträge
- fachliche Stellungnahmen
- Unterstützung bei dringendem Bedarf
Gilt die Schulbegleitung nur für den Unterricht?
Primär ja – sie begleitet im Schulalltag, z. B. im Unterricht, Pausen oder bei Ausflügen. Transporte (z. B. Schulweg) sind normalerweise nicht enthalten und müssten separat beantragt werden
Kann die Begleitung auch in der KITA stattfinden?
Ja.
Wir arbeiten mit Kitas vor Ort zusammen.
Ein bestehender Integrationsplatz lässt sich gut kombinieren.
Kann die Schulbegleitung gewechselt werden?
Ja. Falls Eltern oder das Kind unzufrieden sind, kann ein Wechsel des Begleiters bzw. der Begleiterin angeregt werden – in enger Abstimmung mit Trägern und Schule/KIta.
Habe ich ein Wunsch- und Wahlrecht?
Ja.
Eltern haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und dürfen ihren Träger frei wählen.
Wer entscheidet, wer informiert wird?
Immer die Eltern.
- Kostenantrag: Bezirk / Jugendamt
- Information an Kita oder Schule nur mit Ihrer Zustimmung
- ggf. über Schweigepflichtsentbindung
Hat ein Antrag bei Behörden Nachteile für mein Kind?
Nein.
Die Daten werden archiviert und nach gesetzlicher Frist gelöscht.
Wo kann ich mich beraten lassen?
In einem unverbindlichen Erstgespräch:
- telefonisch
- Online-Terminbuchung
- E-Mail oder WhatsApp
FAQ – Schule & Kita
Wie wird die Qualität der Schulbegleitung sichergestellt?
Qualitätssicherung erfolgt durch:
- Dokumentation durch standartisierte Verfahren
- regelmäßige Fortbildungen
- Feedbackgespräche mit Einrichtung, Eltern und Begleitperson
- Supervision & Coaching durch Fachberater:innen
Wie erfolgt die Zusammenarbeit?
- feste Ansprechpartner
- klare Rollen und Absprachen
- transparente Kommunikation
- kooperative Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Unsere Begleitung integriert sich in den Alltag – sie ersetzt keine Fachkraft!
Wer ist Ansprechpartner bei Problemen oder Rückfragen?
Wir als Träger.
Die Einrichtung wird organisatorisch entlastet und hat klare Kontaktwege.
Für welche Kinder ist Schulbegleitung geeignet?
Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf (z. B. emotional, sozial, Lernschwierigkeiten) können eine Begleitung erhalten, wenn erwartet wird, dass sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen.
Beispielhafte Diagnosen;
- Autismus-Spektrum-Störung
- AD(H)S
- emotional-sozialem Förderbedarf
- Entwicklungsverzögerungen
- Sprachprobleme
- Diabetes
Ziel ist stabile Teilhabe im Gruppenalltag.
FAQ – Persönliche Assistenz
Was ist persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bezeichnet individuell zugeschnittene Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung, in ihrem selbstbestimmten Leben, z. B. Assistenz im Alltag, Schule, Arbeit, Haushalt oder Mobilität.
In welchen Bereichen ist Persönliche Assistenz möglich?
- Alltag (Organisation, Termine, Mobilität)
- Beruf & Ausbildung
- Freizeit & soziale Teilhabe
Was bedeutet „Persönliches Budget“?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen, mit der sie ihre benötigten Unterstützungsleistungen selbstbestimmt planen und einkaufen können – anstelle von klassischen Sachleistungen.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Jede Person mit Behinderung oder drohender Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation oder Teilhabe hat, kann das Persönliche Budget beantragen.
Wer hat Anspruch auf persönliche Assistenz?
Menschen mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung, die dauerhaft Unterstützung im Alltag brauchen, haben grundsätzlich Anspruch auf persönliche Assistenz.
Besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget?
Ja, seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX.
Wer bestimmt, wie die Assistenz aussieht?
Die unterstützte Person selbst (bzw. bei Kindern die Sorgeberechtigten).
Assistenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Wer übernimmt die Kosten?
Je nach Situation:
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Eingliederungshilfe
- Rentenversicherung
- Jugendhilfe
👉 Wir beraten individuell und unterstützen bei der Klärung.
Wo stelle ich den Antrag auf Persönliches Budget?
Gemeinsam beantragen wir das Persönliche Budget bei Ihrem zuständigen Leistungsträger – z. B. Eingliederungshilfe, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jugendhilfe.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel sind Nachweise über die Behinderung, ein aktueller Bedarf an Unterstützung und ggf. Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen erforderlich.
Wie wird der Unterstützungsbedarf festgestellt?
Der Träger führt eine Bedarfsermittlung durch, in der gemeinsam festgelegt wird, welche Leistungen notwendig sind und wie hoch das Budget sein soll. Bei dieser Bedarfserhebung stehen wir dir bei.
Bin ich an feste Zeiten oder Personen gebunden?
Die Assistenz wird gemeinsam flexibel geplant und an die persönlichen Lebensumstände angepasst.
Was ist das „Arbeitgebermodell“?
Beim Arbeitgebermodell des Persönlichen Budgets kannst du selbst Assistenzkräfte einstellen und als Arbeitgeber Verantwortung übernehmen – inkl. Planung von Arbeitszeiten und Auswahl der Personen.
Kann ich das Budget für Urlaubs- oder Freizeitassistenz nutzen?
Einige Leistungen, wie Assistenz im Urlaub oder bei besonderen Aktivitäten, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über das Budget finanziert werden (bedarfsgerecht). Wir helfen Ihnen dabei!
Was passiert, wenn sich mein Bedarf ändert?
Gemeinsam überprüfen wir Ihren Bedarf und/ oder beantragen die Anpassung des Budgets, wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf ändert.
Kontaktdaten
HAPPI Inklusion & Heilpädagogik GmbH
Telefon: 0160 5135135
E-mail:
Web: www.heilpaedagogik-schneider.de
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