Integrationsassistenz

Jede Menge Fragen? Hier haben wir die häufigsten Fragen an uns zusammengefasst.

Was fallen für Kosten an?

Für die Finanzierung von heilpädagogischen Maßnahmen gelten in Deutschland gesetzliche Grundlagen, die im Grundgesetz und verschiedenen anderen Gesetzen verankert sind. Diese wird meist über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch SGB XII, §§ 54, 55 von den Bezirken oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose). Dazu bedarf es eines ärztlichen Attests vom Allgemein-, Kinder- oder Facharzt sowie eines Antrags beim Bezirk bzw. Jugendamt auf Übernahme der Kosten für isolierte heilpädagogische Maßnahmen. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich und beraten Sie gerne. Nach schriftlicher Bewilligung durch das zuständige Amt kann die heilpädagogische Behandlung beginnen. Eine heilpädagogische Behandlung kann auch privat bezahlt werden, wobei Sie natürlich vorher genau über Umfang und Höhe der entstehenden Kosten informiert werden. Bei der Reittherapie übernehmen die Ämter nur den Anteil der Heilpädagogik, nicht die pferdebedingten Mehrkosten. Sie zahlen lediglich eine geringe Zuzahlung für den Einsatz des Therapiepferdes und ggf. Pferdeführers. Manchmal ist eine Finanzierung über diverse Stiftungen oder Vereine möglich. Fragen Sie uns!

Was kostet eine Integrationsassistenz?

Wir haben für Sie und ihr Kind den Passenden Begleiter, für KITA, Schule, Job oder Freizeit! In der Regel werden die Stunden für die Assistenz in der Freizeit von Krankenkassen, übernommen, die dafür ein jährliches Budget bereithalten. Die Schulbegleitung oder Assistenz in der KITA werden nach Beantragung und Bewilligung vom Kostenträger übernommen (Bezirk oder Jugendamt) Hier entstehen keine Kosten für Sie. Wir helfen ihnen beim Antrag!

Wie lange dauert eine heilpädagogische Förderung?

In der Regel begleiten wir Sie und ihr Kind 1 Jahr.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Gerne beraten wir Sie in einem ersten telefonischen Gespräch unverbindlich. Nutzen Sie hier unsere Online Terminbuchung auf der Homepage www.heilpädagogik-schneider.de Das Telefon in der Praxis ist meist Montags und Donnerstags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr besetzt. Sie können außerhalb dieser Zeiten auch gerne auf den Anrufbeantworter sprechen oder uns eine E-Mail schicken.

Kann die Maßnahme auch in der KITA stattfinden?

Gerne arbeiten wir mit dem örtlichen KITAs zusammen und fahren dorthin. Belegt ihr Kind bereits einen Integrationsplatz in dieser KITA, ist dies sehr gut zu kombinieren.

Habe ich Wunsch- und Wahlrecht über Praxis und Dienstleister?

Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und dürfen sich ihre Spezialisten, Praxis, Hilfsanbieter oder Dienstleister des Vertrauens auswählen. Grundsätzlich sind die Kostenträger zur Kostenübernahme verpflichtet!

Wer wird über die Förderung informiert?

Die Entscheidung über die Informationsweitergabe treffen immer die Eltern. Die Kostenbeantragung wird beim Bezirk bzw. dem zuständigen Jugendamt eingereicht. Wenn Sie als Eltern wünschen, dass die KITA über die stattgefundene Förderung Kenntnis erhält, müssen Sie sie darüber informieren oder uns bzw. Ihrem Kindergarten (im Falle eines Integrationsplatzes) eine Schweigepflichtsentbindung erteilen. Oft macht es jedoch Sinn, frühzeitig mit dem KITA Mitarbeitern über die Schwierigkeiten eines Kindes zu sprechen und ein offenes Verhältnis zu pflegen.

Hat ein Antrag bei den Behörden weitreichende Folgen?

Nein. Die Daten werden in den Ämtern nach Abschluss der Maßnahme noch zehn Jahre archiviert und dann gelöscht bzw. vernichtet.

Was passiert mit meinen Daten?

Siehe Datenschutzverordnung.